Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmensberatung: G&i Consulting GmbH; nachfolgend Berater genannt:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit den Beratern, insbesondere für folgende Dienstleistungen :

 

•Beratung/Consulting

 

•Coaching

 

•Moderation

 

•Schulungen/Workshops

 

•Kassenkomplettsystem

 

  •Gründungsberatung

 

 

 

2.Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

 

1.Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.

 

2.Der Berater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.

 

3.Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.

 

4.Die Leistung des Beraters gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen des Beraters seitens des Auftraggebers umgesetzt werden. Für fremde Hardware etc. übernimmt G&i keinerlei Haftung.

 

5.Soll der Berater zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

 

 

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und dem Berater sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Berater auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

 

Sollte der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht schriftlich und in vollem Umfang informieren, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Nachbesserung oder Rückgabe.

 

 

 

§ 4 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung

 

Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung

unterlassen, so ist der Berater zur fristlosen Kündigung berechtigt.

 

Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche des Beraters auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

 

 

 

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

 

1.Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

 

Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug.

 

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

2.Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

3. Eine Abtretung oder Überlassung einer Verbindlichkeit  an Dritte ist unzulässig und ausgeschlossen.

 

§ 6 Ausfall und Verhinderung

 

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Bestellungen (Hardware, Software, Workshops, Coaching, Werbemittel) schriftlich oder per Email absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars an, besonders bei Bestellungen von Hard- und Software. Hier gilt die Bestellung mit Unterschrift und/oder Vorkasse als verbindlich. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung oder die Bestellung vom Auftraggeber abgesagt wurde.

 

Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:

 

a) bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr

 

b) bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars

 

c) bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

 

d) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % des vereinbarten Honorars.

 

e) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars.

 

§ 7 Haftung

 

1.Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfenvorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

 

2.Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater für von ihm, seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden.

 

Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

 

3.Die Haftung des Beraters für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.

 

4.Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Berater verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

 

5.Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.

 

 

§ 8 Treuepflicht

 

1.Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

 

2.Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.

 

3.Bei einem Verstoß gegen § 8 II wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst.

 

Es wird insofern auf diese Bestimmung verwiesen.

 

 

§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen

 

1.Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.

 

2.Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.

 

 

§ 10 Schweigepflicht, Datenschutz

 

1.Der Berater verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Berater verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.

 

2.Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

 

§ 11 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters

 

1.Sämtliche seitens des Beraters gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Beraters und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Beraters an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.

 

2.Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Beraters, die dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

 

3.Bei einem Verstoß gegen § 11, 1. und/oder 2. wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst.

 

 

§ 12 Vertragsstrafe

 

1.Im Falle des Verstoßes gegen § 5,3 § 8, 2. verpflichtet sich die rechtsverletzende Partei an die rechtstreue Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 60.000 € zu entrichten.

 

2.Im Falle des Verstoßes gegen § 11, 1. und/oder 2. verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

 

3.Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

 

§ 13 Kündigung

 

Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.

 

 

§ 14 Sonstiges

 

1.Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2.Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

3.Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. 4.Gerichtsstand ist Northeim.